Ein Verwaltungsakt ist eine schriftliche Verfügung oder Entscheidung einer Behörde, durch die öffentlich-rechtliche Rechte und Pflichten für den Betroffenen begründet, geändert oder aufgehoben werden. Der Verwaltungsakt ist in Deutschland im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) geregelt.
Um als Verwaltungsakt zu gelten, müssen bestimmte formelle Voraussetzungen erfüllt sein. So muss der Verwaltungsakt schriftlich erlassen werden und eine Begründung enthalten. Zudem muss er von einer Behörde erlassen werden, also einer Stelle, die hoheitliche Aufgaben wahrnimmt.
Der Verwaltungsakt muss auch bestimmt und hinreichend konkret sein. Das bedeutet, dass der Betroffene aus dem Verwaltungsakt klar entnehmen können muss, welche Regelungen für ihn gelten und welche Rechte oder Pflichten damit verbunden sind.
Ein Verwaltungsakt kann verschiedene Formen haben, zum Beispiel eine Verfügung, eine Anordnung, einen Bescheid oder einen Widerspruchsbescheid. Je nachdem, ob der Verwaltungsakt positiv oder negativ für den Betroffenen ist, kann er verschiedene Rechtsfolgen haben, zum Beispiel eine Genehmigung, eine Erlaubnis oder eine Untersagung.
Der Betroffene hat die Möglichkeit, gegen einen Verwaltungsakt Rechtsmittel einzulegen, zum Beispiel Widerspruch oder Klage. Hierbei müssen bestimmte Fristen und Verfahrensregeln eingehalten werden.
Der Verwaltungsakt kann auch aufgehoben oder geändert werden, zum Beispiel durch einen neuen Verwaltungsakt oder durch einen Verwaltungsakt im Wege der Rücknahme oder des Widerrufs.
Insgesamt dient der Verwaltungsakt dazu, eine einheitliche und geregelte Verwaltungstätigkeit sicherzustellen und den Bürgerinnen und Bürgern klare Rechtspositionen zu verschaffen.
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